Allgemeine Reisebedingungen der Touristik Centrale Mainz (TCM)/
Verkehrsverein Mainz e.V. für Pauschalreisen

1. Anmeldung, Abschluss des Reisevertrags:
1.1. Mit Ihrer schriftlichen, mündlichen oder fernmündlichen
Reiseanmeldung bieten Sie der TCM den Abschluss
eines Reisevertrags verbindlich an.
1.2. Der Reisevertrag kommt durch die schriftliche Reisebestätigung
der TCM zustande.
1.3. Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt Ihrer
Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot unsererseits
vor, an das wir für die Dauer von 10 Tagen gebunden
sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen
Angebots zustande, wenn Sie uns innerhalb der
Bindungsfrist die Annahme erklären.

2. Bezahlung:
2.1. Nach Erhalt der Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung
von 10% des Reisepreises zu leisten.
2.2. Für vermittelte Eintrittskarten ist mit der Anzahlung
der gesamte Kartenpreis fällig.
2.3. Die Zahlung des restlichen Reisepreises wird 14 Tage
vor Reisebeginn fällig.
2.4. Es wird darauf hingewiesen, dass ohne vollständige
Bezahlung des Reisepreises kein Anspruch auf Aushändigung
der Reiseunterlagen bzw. Inanspruchnahme der
Reiseleistung besteht.
2.5. Bei Scheckzahlung bzw. Überweisungen aus dem
Ausland erhöht sich der Rechnungsbetrag um die jeweils
gültige Bankgebühr.

3. Leistungen
3.1. Unsere Leistungsverpflichtung ergibt sich ausschließlich
aus dem Inhalt der Reisebestätigung in Verbindung
mit dem für den Zeitpunkt der Reise gültigen Prospekt
unter Maßgabe sämtlicher im Prospekt enthaltenen Hinweise
und Erläuterungen.
3.2. Mündliche Absprachen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit
der Schriftform.
3.3. Die in diesem Katalog angegebenen Preise sind nicht
kommissionsfähig und beinhalten die gesetzliche
Mehrwertsteuer.

4. Leistungs- und Preisänderung
4.1. Wir behalten uns vor, die ausgeschriebenen und mit
der Buchung bestätigten Preise aus sachlich berechtigten,
erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen in dem
Umfang zu ändern, wie die sachlichen Gründe das Ausmaß
der Preisänderung rechtfertigen, sofern zwischen
dem Zugang der Reisebestätigung bei Ihnen und dem
vereinbarten Reisetermin mehr als vier Monate liegen.
4.2. Im Falle einer nachteiligen Änderung des Reisepreises
werden wir Sie unverzüglich, spätestens jedoch drei Wochen
vor Reiseantritt, in Kenntnis setzen.
4.3. Falls Preiserhöhungen 5% übersteigen, sind Sie berechtigt,
ohne Gebühren innerhalb von 10 Tagen vom
Reisevertrag zurückzutreten.

5. Rücktritt des Kunden, Umbuchung
5.1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag
zurücktreten. Maßgeblich für den Rücktrittszeitpunkt ist
der Eingang der Rücktrittserklärung bei der TCM. In Ihrem
Interesse und zur Vermeidung von Irrtümern empfehlen
wir Ihnen dringend, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
5.2. Treten Sie vom Reisevertrag zurück, so kann die TCM
angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen
und ihre Aufwendungen erheben. Bei der Berechnung
des Ersatzes werden mögliche anderweitige Verwendungen
der Reiseleistung berücksichtigt.
5.3. Die Rücktrittspauschalen betragen pro Person und
bezogen auf den Reisepreis:

bis 30 Tage vor Anreise:
29 bis 15 Tage vor Anreise:
14 bis 7 Tage vor Anreise:
6 bis 1 Tag vor Anreise:
Am Anreisetag:

10%
15%
30%
50%
100%
5.4. Eine Umbuchung (Änderung des Termins, der
Unterkunft, etc.) gilt als Stornierung und unterliegt den
oben genannten Rücktrittsbedingungen.
5.5. Verbindlich bestellte und gekaufte Eintrittskarten
können nicht zurückgenommen werden und werden dem
Besteller in jedem Fall berechnet.
6. Rücktritt und Kündigung durch TCM:
Die TCM kann ohne Einhaltung einer Frist vom
Reisevertrag zurücktreten, wenn der Kunde die
Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung
unsererseits stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig
verhält, dass die sofortige Aufhebung des
Vertrags gerechtfertigt ist.
Kündigt TCM, so behält sich TCM den Anspruch auf den
Reisepreis vor, muss jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen,
sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen,
die TCM aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in
Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich
der TCM von den Leistungsträgern gutgebrachten
Beträge.

7. Aufhebung des Vertrags aufgrund außergewöhnlicher
Umstände:
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss
nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert,
gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl die TCM
als auch der Kunde den Reisevertrag kündigen. Bei Kündigung
des Reisevertrags erhebt die TCM für die bereits
erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden
Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung.

8. Haftung: Die TCM haftet nicht für Reisemängel, die auf
Umständen beruhen, die TCM nicht zu vertreten hat.

9. Haftungsbeschränkung
9.1. Die vertragliche Haftung der TCM ist auf den dreifachen
Reisepreis beschränkt:
a) soweit ein dem Reisenden entstandener Schaden weder
vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
b) soweit TCM für einen, dem Reisenden entstandenen
Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers
verantwortlich ist.
9.2. TCM haftet nicht für Leistungsstörungen im
Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen
lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen,
Theaterbesuche, Ausstellungen, Schifffahrten, etc.) und
die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen
gekennzeichnet sind.
9.3. Ein Schadensersatzanspruch gegen TCM ist insoweit
beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund gesetzlicher
Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger
zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch
auf Schadensersatz gegen einen Leistungsträger
nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen
geltend gemacht werden kann oder bestimmten
Voraussetzungen ausgeschlossen ist.

10. Ausschluss von Ansprüchen:
Ansprüche aufgrund Nichterbringung oder nicht vertragsgemäßer
Erbringung von Leistungen müssen innerhalb
eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung
der Reise schriftlich bei TCM geltend gemacht
werden. Die Ansprüche des Kunden verjähren nach 6
Monaten.

11. Nicht in Anspruch genommene Leistungen:
Nehmen Sie einzelne Leistungen infolge vorzeitiger Rückreise
oder sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch,
so besteht kein Anspruch Ihrerseits auf anteilige
Rückerstattung. TCM bezahlt an Sie jedoch ersparte Aufwendungen
zurück, sobald und soweit sie TCM von den
einzelnen Leistungsträgern tatsächlich zurückerstattet
worden sind.

12. Gerichtsstand: Für Vollkaufleute, für Personen, die keinen
allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben sowie für
Personen, die nach Abschluss des Reisevertrages ihren
Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland
verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher
Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht
bekannt ist, wird, soweit gesetzlich zulässig, als Gerichtsstand
Mainz vereinbart.

13. Wirksamkeit einzelner Bestimmungen: Die
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des
Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten
Reisevertrages zur Folge.

14. Gewährleistung: Alle Angaben in diesem Prospekt
erfolgen ohne Gewähr und entsprechen dem Stand der
Drucklegung (August 2006)

Allgemeine Reisebedingungen der Touristik Centrale Mainz

Damit Ihre Reise so angenehm wie möglich verläuft, lesen
Sie bitte die folgenden Reisebedingungen sorgfältig durch.

Stornierungen von Stadtführungen bis 3 Werktage vor Veranstaltungsbeginn
sind kostenfrei. Danach entsteht
eine Ausfallgebühr in Höhe von 100% des vereinbarten
Preises. Die Wartezeit der Gästeführer beträgt maximal 30
Minuten. Im Falle einer verspäteten Ankunft der Gruppe
sind die Gästeführer nicht verpflichtet, die versäumte Zeit
nachzuholen. Bitte beachten Sie, dass die maximale
Teilnehmerzahl pro Gästeführer 30 Personen beträgt.

Bei Ausflugsfahrten sind Stornierungen bis 5 Werktage
vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei. Danach entsteht
eine Ausfallgebühr in Höhe von 100% des vereinbarten
Preises. Die Angebote basieren auf einer Mindest-teilnehmerzahl
von 15 Personen. Bei geringerer Teilnehmerzahl
ist ebenfalls der Preis für 15 Personen zu entrichten.

Bei Besichtigungen der Sektkellerei Kupferberg sind
Stornierungen bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn
kostenfrei. Danach oder bei Nichterscheinen der Gruppe
entsteht eine Ausfallgebühr in Höhe von 50% des vereinbarten
Preises. Falls sich Änderungen an der Teilnehmerzahl
ergeben, bitten wir Sie, uns diese spätestens eine
Woche vor dem Besuchstermin mitzuteilen. Ansonsten
wird die angemeldete Personenzahl voll berechnet. Das
Angebot basiert auf einer Mindestteilnehmerzahl von 15
Personen. Bei geringerer Teilnehmerzahl ist ebenfalls der
Preis für 15 Personen zu entrichten.

Stornierungen bei Weinbergrundfahrten und Weinproben
sind bis 5 Werktage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei.
Danach entsteht eine Ausfallgebühr in Höhe von 33% des
vereinbarten Preises. Falls sich Änderungen an der
Teilnehmerzahl ergeben, bitten wir Sie, uns dies spätestens
eine Woche vor dem Termin mitzuteilen. Ansonsten wird
die angemeldete Personenzahl voll berechnet.
Bei Busanmietungen sind Stornierungen bis 10 Werktage
vor Veranstaltungstermin kostenfrei. Danach entsteht eine
Ausfallgebühr in Höhe von 100% des vereinbarten
Preises.

Bestellte und gekaufte Eintrittskarten können nicht
zurückgenommen werden.

Falls nicht anders angegeben, sind eventuell anfallende
Eintrittsgelder, Parkgebühren etc. nicht im Preis enthalten
und müssen, falls nicht anders vereinbart, bar vor Ort entrichtet
werden.

Bei Begleichung des Rechnungsbetrages per Überweisung
bzw. per Scheck aus dem Ausland erhöht sich der Rechnungsbetrag
um v 3,50/v 15,–.

Die Touristik Centrale Mainz übernimmt für Vermittlungen
von Fahrzeugen, Lokalen, Stadtführern, Dolmetschern
etc. bei entstehenden Schäden, wie für Verzögerungen
oder Auftragsänderungen, die durch Verkehrsballungen,
unvorhergesehen Schließung von Gebäuden etc. notwendig
werden, keine Haftung. Der Besteller verpflichtet sich
zur Einhaltung seines Auftrages und hat keinen Anspruch
auf weitergehende Leistungen.

Bei umfangreichen Angebotserstellungen darf die Touristik
Centrale Mainz als Aufwandspauschale (Koordination,
Kalkulation, Optionierung, Terminabsprachen mit
Leistungsträgern und Programmgestaltung) einen Betrag
in Höhe von v 75,– zzgl. Mwst. berechnen. Diese wird
bei Auftragserteilung selbstverständlich mit dem Auftragsvolumen
verrechnet.

Für die Organisation und Durchführung der Veranstaltung
berechnet die Touristik Centrale Mainz eine Organisationspauschale
in Höhe von 15% des Gesamtumsatzes.

 

 

 

 


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